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   RG, 15.12.1936 - II 70/36   

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https://dejure.org/1936,328
RG, 15.12.1936 - II 70/36 (https://dejure.org/1936,328)
RG, Entscheidung vom 15.12.1936 - II 70/36 (https://dejure.org/1936,328)
RG, Entscheidung vom 15. Dezember 1936 - II 70/36 (https://dejure.org/1936,328)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Ist es eine Veräußerung von Waren des täglichen Bedarfs im Einzelverkauf an den letzten Verbraucher im Sinne von § 1 Abs. 1 Rabattgesetzes, wenn eine Hausbesitzergenossenschaft ihre Mitglieder mit Heizstoffen beliefert? 2. Ist die Hausbesitzergenossenschaft insoweit ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 153, 139
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BAG, 11.12.1996 - 5 AZR 336/95

    Personalrabatt im Konzern

    Die Kläger sind Letztverbraucher im Sinne des § 1 Abs. 1 RabattG ; Benzin, Schmier- und Heizöl gehören zu den Waren des täglichen Bedarfs (vgl. RGZ 153, 139 für Koks und BGH Urteil vom 18. April 1985 - I ZR 220/83 - GRUR 1985, 983 = BB 1985, 1684 für Kraftfahrzeuge).
  • BGH, 12.11.1974 - I ZR 111/73

    Gewinnausschüttung an Zertifikatsinhaber als Gewährung eines Preisnachlasses -

    Dies folgt aus dem Begriff der "Lebens- und Wirtschaftsbedürfnisse" im Sinne von § 1 Abs. 1 Nr. 5 GenG (vgl. RGZ 153, 139, 144).
  • BGH, 23.11.1955 - IV ZR 125/55

    Rechtsmittel

    Der Beweis des ersten Anscheins setzt nach der Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGZ 120, 259; 134, 241; 153, 139), der sich auch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs angeschlossen hat (LM Nr. 1 zu PatG § 1 und Nr. 11 zu § 286 [c] ZPO), einen Tatbestand voraus, der nach der Regel des Lebens auf eine bestimmte Ursache hinweist und in einer bestimmten Richtung zu verlaufen pflegt.
  • BGH, 22.11.1951 - IV ZR 77/51

    Rechtsmittel

    Denn diese setzen nach der vom Bundesgerichtshof in dem Urteil vom 21. November 1950 - I ZR 49/50 - aufgenommenen Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGZ 120, 259; 134, 241; 153, 139) Tatbestände voraus, die nach der Lebenserfahrung auf eine bestimmte Ursache hinweisen und in einer bestimmten Richtung zu verlaufen pflegen.
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